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Schulprogramm

Förderkonzepte, Fremdsprachen und mehr

LRS: Lese-Rechtschreib-Schwäche

An der Oberschule an der Weinau ist es uns ein besonderes Anliegen, Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) gezielt zu unterstützen – unabhängig davon, ob bereits eine Diagnose vorliegt oder ein begründeter Verdacht besteht.

Bereits bei der Schulanmeldung erfassen wir über einen Elternfragebogen, ob bei einem Kind eine LRS festgestellt wurde. In diesem Fall bitten wir um Vorlage relevanter Unterlagen, wie z. B. eines Gutachtens oder vorhandener Förderpläne. So können wir von Anfang an auf die individuellen Bedürfnisse eingehen und gezielte Fördermaßnahmen einleiten.

Liegt noch keine Diagnose vor, besteht aber der Verdacht auf eine LRS, nutzen wir eine standardisierte Legasthenie-Checkliste zur Einschätzung. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden anschließend intensiver beobachtet, um den Förderbedarf weiter abzuklären.

„LRS-Verdachtsfälle“ nehmen wir bereits ab Schuleintritt in unser schulinternes LRS-Förderprogramm auf. Im Rahmen einer Vordiagnostik sowie in Gesprächen mit Eltern und Schüler:innen erfolgt eine individuelle Beratung. Ziel ist es, frühzeitig geeignete Förderwege einzuleiten und Unsicherheiten abzubauen.

Ergibt sich im weiteren Verlauf die Notwendigkeit, führen wir ein strukturiertes Legasthenie-Feststellungsverfahren durch. Dies ermöglicht eine klare Diagnostik und gegebenenfalls die Beantragung von Nachteilsausgleichen.

Pressefoto – Schulprogramm – Oberschule an der Weinau

LRS Maßnahmen in der Orientierungsstufe

  • Rücksprache mit Eltern und Grundschule über erteilte Förder- und Stützmaßnahmen, um eine nahtlose und erfolgreiche Unterstützung fortzusetzen
  • Überprüfung des Entwicklungsstandes des Schülers
  • in regelmäßigen Abständen Kontrolle und Aktualisierung des Entwicklungsstandes
  • Dokumentation der LRS in Schülerakte (Gutachten, Zwischentests, Entwicklungspläne, u.a.)
  • Integrative Betreuung im Regelunterricht in allen Fächern, regelmäßige Absprachen mit Fachlehrern, Eltern und außerschulischen Fördereinrichtungen zur individuellen Förderung
  • Kl. 5 und 6 bei Bedarf Parallelunterricht in D und Eng in kleineren Lerngruppen möglich
  • Kl. 5 und 6 LRS- Förderunterricht in Kleingruppen,

LRS Maßnahmen in der Sekundarstufe und bei den Abschlussprüfungen

  • Kl. 7-10 zusätzliche integrative LRS-Betreuung im Regelunterricht durch einen Zweitlehrer
  • Eltern-Schüler-Beratung zum Nachteilsausgleich in der Prüfung
  • Gewährung von individuellen Maßnahmen als Nachteilsausgleich in der Prüfung (nach Absprache mit Eltern und Schülern)