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Liebe Eltern der jetzigen 4. Klassen,
vom 27.02.2023 – 03.03.2023 können Sie Ihr Kind an der Oberschule für das kommende 5. Schuljahr anmelden.

An unserer Schule ist das zu folgenden Zeiten möglich:
Montag, 27.02.2023 von 7:30 – 16:00 Uhr
Dienstag, 28.02.2023 von 7:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch, 01.03.2023 von 7:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag, 02.03.2023 von 7:30 – 16:00 Uhr
Freitag, 03.03.2023 von 07:30 – 13:00 Uhr

Sollten Sie noch Informationen benötigen, so können Sie sich gern an uns wenden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
– Formular „Anmeldung an der Oberschule“
– die Bildungsempfehlung im Original
– die Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
– die aktuelle Halbjahresinformation
– Formular „Anmeldebestätigung / Rückmeldung Schule / Eltern (Abgabe umgehend an der jetzigen Grundschule)

 

Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2023/24

 

Sehr geehrte Eltern,

ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen.

 Bitte bringen Sie das Original der Bildungsempfehlung sowie Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation, das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde sowie den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten, mit. Geben Sie bitte unbedingt einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an. Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 26. Mai 2023.

Für das Schuljahr 2023/24 nehmen wir voraussichtlich zwei Klassen 5 auf.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung – Standort Bautzen, abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

  1. Ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule.
  2. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg).
  3. Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule – Grundlage Routenplaner – Grenze 3,5 km)

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Gleiches gilt für aufzunehmende Inklusionsschüler. Bei einer gewünschten inklusiven Beschulung bedarf es der Vorlage eines aktuellen sonderpädagogischen Feststellungs-bescheides. Da inklusiv beschulte Schüler wegen des höheren Betreuungsaufwandes zu einer Verminderung der Aufnahmekapazität in den einzelnen Klassen führen, kann die Durchführung einer inklusiven Beschulung nur dann garantiert werden, wenn dazu bereits im Aufnahmebescheid eine entsprechende Zusage erteilt wurde.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.

Die Anmeldeunterlagen werden, Ihre Einverständniserklärung vorausgesetzt, von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Anderenfalls müssten die Unterlagen durch Sie abgeholt werden. Obwohl wir in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Nach der Herausgabe der Aufnahmebescheide freiwerdende Schulplätze werden über eine Nachrückerliste vergeben, die im Zusammenhang mit dem Losverfahren erstellt wird. Voraussetzung für die Teilnahme am Nachrückverfahren ist ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag der interessierten Eltern bis zum 25.06.2023.

Abgelehnte Schülerinnen und Schüler, denen weder der Zweit- noch der Drittwunsch erfüllt werden konnte, erhalten die Möglichkeit sich im Zeitraum vom 26.05. bis 02.06.2023 an einer Oberschule anzumelden, an der noch freie Schulplätze vorhanden sind. Eine Aufnahme an dieser Oberschule schließt eine Teilnahme am Nachrückverfahren aus.

 Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes nur an einer Schule mit der Original-bildungsempfehlung möglich ist. Bei mehreren Anmeldungen erfolgt keine Berücksichtigung Ihres Kindes im Aufnahmeverfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Sabrina Franz

(Schulleiterin)

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